@alle (pauschalisierenden) OP-Gegner: Eine Zehenheberparese entsteht, wenn der Bandscheibenvorfall eine Nervenwurzel (d.h. die Stelle, wo die Nerven aus der Wirbelsäule austreten) quetscht. Die Zehenheberparese ist noch die harmloseste Form dieser Quetschung, aber trotzdem ist ein Bandscheibenvorfall mit Paresen ein ganz anderes Paar Schuhe als einer ohne. Es besteht die Gefahr, dass mit zunehmender Quetschung und zunehmender Dauer der Quetschung ein bleibender Schaden dieser Nervenwurzel entsteht oder/und noch andere Anteile dieser Nervenwurzel beeinträchtigt werden, sodass es zu einer vollständigen Fußheberlähmung kommen kann.
Und das ist dem alltäglichen und erst recht dem triathletischen Leben auch nicht gerade förderlich. Hat schon mal jemand versucht zu gehen (von laufen, schwimmen... erst gar nicht zu reden) ohne den Fuß hochziehen zu können? Und die Folgeschäden an Knien, Hüften... die durch das veränderte Gangbild entstehen können möchte ich auch nicht haben.
Da gilt es also sehr genau abzuwägen. Und das kann nur der/die Betroffene und der/die Ärztin, die die exakten Befunde kennt.
LG Marion
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