Zitat:
Zitat von Badekaeppchen
Wieso? Hafu sprach ja nicht von Schadensersatz, sondern von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geld zurück bekommt der Athlet ja dann nur, weil er bereits seine Leistung erbracht hat (Zahlung Meldegebühr).
|
Irrelevant. Wenn Du Dich angemeldet hast, hast Du einen Vertrag geschlossen, und bist auch verpflichtet zu zahlen.
Du hast die Möglichkeit zu 'ner Reklamation, wenn zugesicherte Leistungen
die Du auch nutzen kannst nicht erbracht werden (oder sowas angekündigt wird). Der Leistungserbringer ist verpflichtet, entweder nachzubessern (sprich Dir anderweitig Deinen entgangenen Hawaii-Slot zu besorgen) oder Schadensersatz zu leisten - wobei der Athlet die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes nachzuweisen hat.
Anderes Beispiel: wenn Kai Walter am Sonntag z.B. das Preisgeld reduziert hätte, kann das nur der reklamieren, der das gemäß Platzierung auch beansprucht hätte - jemand, der auf Platz 1763 ins Ziel gekommen ist, kann deswegen nicht sein Startgeld zurückverlangen.