27.07.2011, 16:18
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#1033
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Szenekenner
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Münsterland
Beiträge: 1.861
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Ich habe gerade DAS HIER gefunden.
Zitat:
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Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
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