Zitat:
	
	
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					Zitat von Hendock  Sicher?    
Dann könnte ich ja kurz vor Ablauf der Garantiezeit versuchen, ein Gerät umzutauschen und dann hätte das Austauschgerät wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung/wasauchimmer. | 
	
 Ja genau so ist es
 
Ich habe die Uhr im Januar 2010 gekauft.
Sie wurde mir in Juli 2010 ausgetauscht.
Somit habe ich 2 Jahre Garantie auf die Ausgetauschte Uhr vom Juli 2010.
Sollte ich nun wieder eine neue Uhr bekommen habe ich Garantie vom Austauschtag an.
 
Gerade gefunden:
 
	Zitat:
	
	
		| Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu. 
 Nachweise:
 
 Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121.
 
 Erstaunlicherweise scheint es bzgl. dieser häufig auftretenden Problematik keine höchstrichterliche Rspr. zu geben.
 
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