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Alt 13.01.2008, 20:11   #5
Gonzo
Szenekenner
 
Benutzerbild von Gonzo
 
Registriert seit: 12.10.2006
Beiträge: 995
Zitat:
Zitat von ChrisTRIan Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin zufällig genau auf das Thema (E-Commerce-Recht) als Rechtsanwalt spezialisiert. Schick mir doch mal die Widerrufsbelehrung von denen und die AGB.

Wenn die Widerrufsbelehrung auch nur einen kleinen Fehler enthält, dann ist diese unwirksam mit der Folge des § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB. Du kannst dann den Widerruf zeitlich unbegrenzt (!) erklären.

Auch bei den AGB gibts häufig Fehler.... die sollte man nutzen..

Im Internet kann der Unternehmer es eigentlich kaum noch rechts-fehlerfrei machen, das ist dann Deine Chance als Verbraucher..

Mit sportlichen Grüßen

Christian Prasse
Hallo Christian,

schau mal in Deinen Posteingang. Habe Dir den Text per PM zugeschickt.

Gruß
Gonzo
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