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Alt 22.07.2011, 13:23   #258
JF1000
Szenekenner
 
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Ort: Großraum Hannover
Beiträge: 2.506
Danke für Deine Stellungnahme. Ich werde die Schuhe dann mal auf meine Kosten zurück schicken und auf das Urteil verweisen.
Wenn sie es einsehen und die Gebühr gut schreiben o.ä. oder einen Warengutschein schicken, ist es ok. Ansonsten beim nächsten mal wo es unproblematischer ist. Wie gesagt, geht nicht um die geringen Kosten sondern um grundsätzliche Handhabung. War ja sonst immer zufrieden. Allerdings wollte ich auch noch nie was zurück schicken.


Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Es gilt ja, welche Leistung du "zum Zeitpunkt des Widerrufs" erbracht hast und nicht ob du die 14-d-Frist eingehalten hast.

Aber wie gesagt, ich halte die Klausel für unwirksam, da sie im Widerspruch zum EUGH-Recht steht und genau so würde ich es MSF schreiben (wobei sie ja sowieso hier mitlesen) und abwarten, wie sie reagieren.

Wenn sie dann immer noch auf ihren Geschäftsbedingungen beharren, musst du halt entscheiden, ob dir die definitive juristische Klärung den Gang zum Anwalt wert ist oder ob du in Zukunft lieber andere Händler, bei denen der umtausch problemloser läuft und von denen es bekanntwermaßen viele gibt, mit deinen Einkäufen glücklich machst.
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