Zitat:
Zitat von JF1000
Das hatte ich auch gelesen und war mir bekannt. Aber meine vertraglichen Leistungen habe ich bisher eingehalten, da 2 Wochen, in denen ich die Ware bezahlen muss noch nicht um sind.
Da ich ja inzwischen eine weitere Lieferung habe, die passt, muss ich die 49€ ja sowieso zahlen. Also zahle ich auf Grund der ersten Rechnung innerhalb der 14 Tage und hab es somit bezahlt. Und bevor die mir das dann zurück überweisen und ich für die 2. Lieferung ein weiteres mal zahle, könnten die es intern umbuchen-oder sehe ich das falsch?
Aber auch ohne die 2.Lieferung habe ich mich bisher an den Vertrag gehalten, da ich noch ein paar Tage Zeit habe bis die 14 Tage um sind und somit das Zahlungsziel überschritten.
Sehe ich das richtig?
Jetzt kann man auch sagen, das ich mich wegen 4 oder 5 € nicht so anstellen soll...aber ich bin halt der Auffassung das die Lieferung zu Lasten des Verkäufers gehen...auch wenn mich das Porto nicht arm machen würde.
Wie sehr Ihr das?
|
Es gilt ja, welche Leistung du "
zum Zeitpunkt des Widerrufs" erbracht hast und nicht ob du die 14-d-Frist eingehalten hast.
Aber wie gesagt, ich halte die Klausel für unwirksam, da sie im Widerspruch zum EUGH-Recht steht und genau so würde ich es MSF schreiben (wobei sie ja sowieso hier mitlesen) und abwarten, wie sie reagieren.
Wenn sie dann immer noch auf ihren Geschäftsbedingungen beharren, musst du halt entscheiden, ob dir die definitive juristische Klärung den Gang zum Anwalt wert ist oder ob du in Zukunft lieber andere Händler, bei denen der umtausch problemloser läuft und von denen es bekanntwermaßen viele gibt, mit deinen Einkäufen glücklich machst.