Das hatte ich auch gelesen und war mir bekannt. Aber meine vertraglichen Leistungen habe ich bisher eingehalten, da 2 Wochen, in denen ich die Ware bezahlen muss noch nicht um sind.
Da ich ja inzwischen eine weitere Lieferung habe, die passt, muss ich die 49€ ja sowieso zahlen. Also zahle ich auf Grund der ersten Rechnung innerhalb der 14 Tage und hab es somit bezahlt. Und bevor die mir das dann zurück überweisen und ich für die 2. Lieferung ein weiteres mal zahle, könnten die es intern umbuchen-oder sehe ich das falsch?
Aber auch ohne die 2.Lieferung habe ich mich bisher an den Vertrag gehalten, da ich noch ein paar Tage Zeit habe bis die 14 Tage um sind und somit das Zahlungsziel überschritten.
Sehe ich das richtig?
Jetzt kann man auch sagen, das ich mich wegen 4 oder 5 € nicht so anstellen soll...aber ich bin halt der Auffassung das die Lieferung zu Lasten des Verkäufers gehen...auch wenn mich das Porto nicht arm machen würde.
Wie sehr Ihr das?
Zitat:
Zitat von Hafu
Im Kleingedruckten des von dir verlinkten Textes steht aber genau diese Passage:
Der fettgedruckte Teil trifft ja in diesem Fall (bei Kauf auf Rechnung zu). Von daher hält sich MSF mit der Verweigerung der Übernahme der Rücksendekosten an seine eigenen Geschäftsbedingungen.
Allerdings widersprechen die Geschäftsbedingungen m.E.n., wie oben ausgeführt dem EUGH-Recht.
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