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dieses gegenfahrbahnverbot gibt es überall dort, wo gegenverkehr (durch andere verkehrsteilnehmer oder andere wettkämpfer) möglich ist. das heisst nicht zwingend, das er in dem konkreten augenblick auch vorhanden sein muss. wenn der veranstalter das auf der wettkampfbesprechung so ansagt, gilt das. auch wenn es nirgendwo in der sportordnugn steht. jeder veranstalter kann maßnahmen zur sicherheit selbst ergreifen udn durchsetzen.
naja, und das bisher noch kein kampfrichter bei euch bisher darauf angesprungen ist, sollte euch freuen, aber kein diskussionsargument sein, wenn ihr das nächste mal deswegen aus dem rennen genommen werdet :-)
manche kampfrichter handeln dort mit augenmaß, andere knallhart nach regularien. im dtu nachwuchscup wird regelmäßig direkt beim erstmaligen überfahren der mittellinie disqualifiziert.
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