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Alt 12.07.2011, 15:57   #100
erwin_o
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Registriert seit: 16.07.2009
Ort: Helsinki
Beiträge: 96
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Aber ich hab' ja schon an dem obigen Beispiel des Sportordnungsparagraphen mit den nach hinten ragenden Bremshebeln nachgewiesen, dass nicht alles, was in der Sportordnung steht auch logisch ist und in der Praxis richtig interpretiert wird.

Die Sportordnung ist keine Bibel!

Wenn z.B. die Schaumstoffinnenpolster eines Helms verschlissen/rissig sind, dann ist das auch unzweifelhaft eine Beschädigung, von der ich aber sicher bin, dass die Kampfrichter darüber hinwegsehen, da nicht sicherheitsrelevant.

Wenn nun Giro als Hersteller nachweist, dass die Einrisse an den Ohren nicht sicherheitsrelevant sind, sondern eben nur eine kosmetische Beschädigung ähnlich verschlissenen Schaumstoffpolstern, dann darf hier auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Danke für das Posting - ich war von dem: In der Sportordnung steht aber... Kommentaren ein bissl schockiert

Gibts Juristen im Forum ? bin gespannt was die dazu sagen - Als Bwl´er hab ich ja nur rechtl. Halbwissen, aber ich behaupte mal, dass das was da passiert rechtl. nicht in Ordnung ist.

Ich bin mit meinem Giro diese WE wieder bei einer OD in Linz gestartet und hatte keine Probleme.

Folgendes habe ich aus der "IRONMAN Sportordnung" von der IM Regensburg HP runtergeladen: (das einzige was ich in den 7 Seiten zum Helm gefunden hab)
Alle Teilnehmer müssen beim Bike Check-In einen geprüften Helm abgeben. Es sind nur geprüfte Hartschalenhelme ohne Abänderung erlaubt. Der Helm muss ein Prüfungsvermerk folgender Normen tragen: SNELL- oder ANSI-Norm aus Amerika, KOVFS-Norm aus Schweden oder das GS-Prüfzeichen des TÜV Rheinland oder der Prüfnorm EN 1078 der Europäischen Union entsprechen. Der Helm muss am Rad deponiert werden.

Wenn ich eine Bestätigung von Giro beibringe, dass der Helm der Norm EN1078 entspricht, dann DARF sich ein WK-Ordner/Richter rein rechtl. nicht darüber hinwegsetzen


lg,Erwin
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