Zitat:
Zitat von meggele
Und selbst wenn: es müßte ja erstmal bewiesen werden, dass jemand betrogen worden ist.
|
Nö - Wenn man einen entsprechenden Straftatbestand des Sportbetrugs schaffen will, so steht es dem Gesetzgeber frei ihn zu definieren - in sofern braucht es nicht notwendig einen konkret geschädigte zu geben...
gruß Torsten