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ich oute mich dann auchmal:
Bei mir waren's die Musik mit Kopfhörer, Alkohol, Einkaufstaschen am Lenker, Höchstgeschwindigkeit innerorts und der "geschlossene Verband".
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
Kopfhörer werde ich meinen Kindern auf dem Rad auch nie erlauben, egal, was die StVo dazu meint.
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.
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