Zitat:
Zitat von maifelder
Damals hat der DTU-KR-Obmann delegiert, dass man nicht als KR beim IM teilnehmen darf.
Vielleicht lässt sich der DTU KR-Obmann zu einer generellen Stellungnahme überreden.
http://www.dtu-info.de/technische-kommission.html
Das wäre sehr dienlich und man könnte den Streß für alle Beteiligten so klein wie möglich halten.
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Ich glaube, eine solche Stellungnahme von der technischen Kommission würde zweifellos dahingehen, dass jede Form der Beschädigung der äußeren Schale nicht akzeptabel ist. Was sollten sie auch anderes schreiben?
Interessanter und maßgeblicher ist mM.n. , wie der Hersteller zu dem Problem Stellung nimmt: Dieser hat die erforderliche technische Expertise, kennt den mechanischen Aufbau seiner Helme im Detail, kann Testreihen/ Crashtests mit vermeintlich "beschädigten" und unbeschädigten Helmen durchführen und ist dazu im Sinne der Produkthaftung sogar verpflichtet.
Szenarium 1:
Wenn die Minimalrisse an der Ohrenklappe eindeutig ein Risiko darstellen, wäre der/ die Hersteller zumindest bei den Helmen jüngeren Datums zu einer Rückrufaktion verpflichtet.
Szenarium 2:
Wenn die Risse im Ohrenklappenbereich das Verletzungsrisiko bei einem Unfall nicht verändern, somit nur ein kosmetisches Problem darstellen, kann auf eine Rückrufaktion verzichtet werden. Dann müsste das der hersteller aber entsprechend kommunizieren und man hätte eine eindeutige rechtsverbindliche Argumentationshilfe gegenüber Wechselzonen-Kampfrichtern.