Zitat:
Zitat von hazelman
Ja welche Regel denn? Fundstelle?
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http://www.trisport-erding.de/_data/...ninfo-2011.pdf
"Alle Athleten sind Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs und somit zur Einhaltung der StVO verpflichtet. Verstöße gegen
die StVO führen in jedem Falle zur Disqualifikation! Insbesondere ist das Rechtsfahrgebot in allen nicht voll gesperrten
Streckenabschnitten unbedingt einzuhalten!"
Wobei natürlich die StVO nicht verbietet auf der linken Fahrbahnhälfte einen Überholvorgang durchzuführen und das Rechtsfahrgebot eigentlich für den zu Überholenden gilt und nicht für den Überholenden.
Die Ansagen des Veranstalters waren allerdings bzgl. Fahrbahnhälfte bzw. Mittelstreifen eindeutig.