Zitat:
Zitat von Hafu
... und wenn sie gelogen hätte und behauptet, dass sie sie gerade erst angezogen hat, wäre sie davon gekommen?
So bestraft man Ehrlichkeit. Ist für mich auch ein Fall fehlenden Fingerspitzengefühls.
Wenn sich der Kampfrichter des Verstoßes sicher ist, dann braucht er nicht erst die Mithilfe des Athleten. Wenn der Athlet kooperativ ist und es somit offensichtlich ist, dass er die (neue)Regel nicht gekannt hat, dann muss das Strafmaß ein anderes als die Höchststrafe sein!
Es gibt Verstöße gegen die Sportordnung, die muss man nicht gleich mit der Höchststrafe Disqualifikation ahnden, sondern kann auch gelbe/schwarze Karten resp. Zeitstrafen verhängen (oder einfach drüber hinwegsehen).
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Der Zeitvorteil lässt sich nur durch eine DSQ aus der Welt schaffen, so ist das nun mal bei Erschleichung eines Zeitvorteils. Ist quasi wie in einem Arbeitsvertrag. Die verlorene Arbeitszeit kannst Du auch nicht mehr nachholen, wenn Arbeitsbeginn um 8Uhr war.
Die Regelung ging ja mittlerweile durch sämtliche Triathlonmedien, wer den Schuss noch nicht gehört hat, ist dämlich, irgnorant, oder beides.
Die Regelung lässt keinen anderen Spielraum zu.
Zitat:
E.4 Disqualifikationen
Disqualifikationen sind auszusprechen bei schwerwiegenden Regelverstößen.
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Zitat:
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressionskleidung, Paddles, Schnorchel.
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Zitat:
a) Oberste Grundsätze sind sportliche Fairness und die Einhaltung der Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze Vorteile zu verschaffen.
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