Hmm stimmt, so habe ich das noch gar nicht betrachtet. Es wurde ja immer wieder darauf hingewiesend ass die StVO unbedingt eingehalten werden muss. Und solange kein Überholverbot auf der Landstraße ist, dürfte überholen ja tatsächlich legitim sein
@Hafu
Ja das ist schon klar. Aber meine Aussage hat sich eher gegen das Disqualifizieren im Allgemeinen gerichtet. Bzgl. Situationsbedingtes Fingerspitzengefühl gebe ich dir selbstverständlich 100% Recht.
Mich würde in der Hinsicht schon interessieren wie ähnliche Vergehen (wie die Kompressionsstrümpfe) bei anderen veranstaltungen geahndet werden, ob dort auch sofort die Höchststrafe ausgesprochen wird.