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Zitat von tine111
Bei den Damen wurde eine disqualifiziert, weil sie unter ihrem
Neo Kompressionswadlstrümpfe trug. Der Kampfrichter ist in der Wechselzone nach dem Schwimmen zu ihr hin und hat sie gefragt,
ob sie diese schon zum Schwimmen anhatte, was sie bejahte. Daraufhin sprach er die Disqualifikation aus. Die hat ganz schön geschaut. Aber wer die Sportordnung lesen kann (und befolgt), ist klar im Vorteil.
Gru
Tine
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... und wenn sie gelogen hätte und behauptet, dass sie sie gerade erst angezogen hat, wäre sie davon gekommen?
So bestraft man Ehrlichkeit. Ist für mich auch ein Fall fehlenden Fingerspitzengefühls.
Wenn sich der Kampfrichter des Verstoßes sicher ist, dann braucht er nicht erst die Mithilfe des Athleten. Wenn der Athlet kooperativ ist und es somit offensichtlich ist, dass er die (neue)Regel nicht gekannt hat, dann muss das Strafmaß ein anderes als die Höchststrafe sein!
Es gibt Verstöße gegen die Sportordnung, die muss man nicht gleich mit der Höchststrafe Disqualifikation ahnden, sondern kann auch gelbe/schwarze Karten resp. Zeitstrafen verhängen (oder einfach drüber hinwegsehen).