Zitat:
Zitat von FinP
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Häusliche Gewalt von Frauen an Männern hat übrigens eine noch geringere Anzeigenrate.
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Mir gefällt sehr gut was du zu diesem Thema schreibst.
Aber bei dem zitierten Satz hat sich die letzten Jahre was geändert. Bei häuslicher Gewalt reicht es mittlerweile aus wenn die Nachbarn melden, dass sich das Paar A und B kloppt oder mehr. Sollte dann der unterlegene Teil A nach Schlichtung durch die Polizei auf eine Anzeige verzichten, wird das Delikt trotzdem verfolgt.
Soweit zur Verfolgung.
Was dann die Gerichte daraus machen steht auf einem anderen Blatt.
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ist übrigens vor ein paar Jahren zu einem § zusammengefasst worden.