Zitat:
Zitat von matwot
Es ist keine Duldung. Die Nutzung des Ruder- und Kanusees zum schwimmen entspricht der gültigen Satzung der Stadt Köln.
Hier ein Zitat (§10(3):
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Vielen Dank für den Hinweis

. Das Wissen darüber wird in potenziellen Diskussionen hilfreich sein!