Zitat:
Zitat von Kelbar
Hi!
Genau darauf berufen wir uns als Schwimmer, es ist also je nach Beleinung des Sees die bahn 4 oder eben eine andere.
Es ist damit also eine "Duldung".
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Es ist
keine Duldung. Die Nutzung des Ruder- und Kanusees zum schwimmen entspricht der gültigen Satzung der Stadt Köln.
Hier ein Zitat (§10(3):
(3) Die Benutzung dieser Seen ist wegen der besonderen Gefährdung nur sicheren Schwimmern gestattet.
OK, welcher Triathlet kann schon sicher schwimmen

?
Die gesamte Satzung kann hier:
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset...27-04-2011.pdf
nachgelesen werden.