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Alt 12.05.2011, 16:16   #29
Hafu
 
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Unabhängig davon, dass es natürlich bei Ärzten so wie in jedem Beruf solche und solche gibt, ist ein Großteil der Missstände über die ihr euch in diesem Thread z. T. berechtigterweise beklagt auch partiell in den Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens begründet.

Im Kassenbereich werden niedergelassene Ärzte mittlerweile in erster Linie nach einer sog. Grundpauschale bezahlt (abrechenbar beim ersten Arztkontakt im Quartal), die in etwa einer Art Flatrate für sämtliche Behandlungen und Kontakte im Laufe von drei Monaten entspricht.

Nahezu sämtliche medizinisch notwendige Behandlungen sind mit dieser Grundpauschale abgegolten und zusätzliche Leistungen gegen Extra-Rechnung, sog. IGEL-Leistungen, müssen per Defitionem medizinisch "nicht-notwendig" sein.

Eine zusätzliche Blutabnahme im Quartal, für die es einen vernünftigen medizinischen Grund gibt, muss der Arzt zwar machen, aber er darf sie nicht extra berechnen (da er ja schon von der Kasse die Grundpauschale bekommen hat), sonst macht er sich des Abrechnungsbetrugs schuldig. Dass er dann natürlich möglichst nur wenige und "billige" Laborwerte bestimmen lässt, ist natürlich naheliegend.

Stellt euch mal vor, solch ein System gäbe es auch für Handwerkerleistungen, z. B. eine Flatrate für den Gas-Wasser-Installateur: Wenn Mitte April der Wasserhahn im Badezimmer tropft, wird der Installateur hocherfreut sein, zu euch kommen zu dürfen, denn dieser erste Besuch wird ihm exzellent bezahlt, weil ja alle potentiellen weiteren Reparaturen im Haushalt im Mi und im Juni in der dafür berechneten Pauschale schon mit einbezogen sind. Wenn zwei Wochen später der Abfluss beim selben Kunden verstopft ist, wird der Installateur schon innerlich seufzen (weil er die jetzt fällige Reparatur quasi "gefühlt" gratis ausführen muss, denn der ideale Kunde benötigt ihn nur alle drei Monate) und wenn dann womöglich im selben Quartal der Wasserhahn, der beim ersten mal nur "preisbewusst" mit Auswechseln der Dichtungen statt mit Montage einer neuen Armatur repariert wurde, wieder tropft, wird besagter Handwerker höchstwahrscheinlich versuchen, die vom Kunden gewünschte Reparatur zu verzögern und ins nächste Quartal zu verschieben, wo er dann die neue "Reparaturflatrate" abrechnen dar.

Beim Beispiel mit dem Handwerker merkt fast jeder, wie leistungsfeindlich und unlogisch ein solches Abrechnungssystem eigentlich ist, obwohl es natürlich auch hilft, die Bürokratie früherer Jahre abzubauen und überflüssige diagnostische und therapeutische Maßnahmen, wie es sie bei früheren Abrechnungsmodellen oft gab, bei diesem Modell seltener geworden sind.
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