Du bist aber auch der wohl der einzige, der glaubt, dass alles, was in die "Kaffeekasse" reinfällt, genau abgerechnet wird?
Außerdem: Hat sich seit dem 1.1.2002 und § 3 Nr. 51 EStG was geändert, was ich nicht mitbekommen habe? Mal googlen...
Ist wohl eher eine Grundsatzfrage:
Ich bin bereit für jede Einstellschraube, die mir der Mechaniker anzieht, meinen Obulus zu leisten. Gutes Geld für gute Arbeit.
Warum keine Rechnung?