Laut DTU-Sportordnung:
F.3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens
Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden.
F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kader-benennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.
Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.
Zusätzlich hat der Hessische Triathlon Verband das Tragen von Schwimmanzügen auf der Vorstandssitzung am 05.06.2010 für Wettkämpfe des HTV grundsätzlich verboten.
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