Zitat:
Zitat von Klugschnacker
[b]
2. Die Ergebnisse der Teilnahme werden annulliert und die ursprünglich vom Deutschen Sportschiedsgericht am 17. Februar 2011 festgelegte Wettkampf- und Trainingssperre von zwei Jahren beginnt mit dem Tag des Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen.
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Potzblitz - da wird aber jetzt hart durchgegriffen....
Andererseits steht damit fest, daß das Strafmaß beim Amateurdoping dem Vergehen angemessen ist - lächerlich halt.