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Zitat von tobi_nb
Schwer zu sagen.
Ob die Nürnberger Prozesse wirkliche rechtsstaatsgeführte Verhandlungen waren, oder vielmehr Schauprozesse mit bereits vorgefertigtem Ergebnissen ist umstritten.
So gesehen sind die Unterschiede gar nicht so groß.
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Ein Beleg für die Rechtsstaatlichkeit der Prozesse ist aber u.a., dass weder alle Angeklagten zum Tode verurteilt wurden (was bei puren Schauprozessen der Fall gewesen sein müsste), noch wurden alle Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage gesprochen.
Wenn alle Fakten gegen Bin Laden gesprochen haben und er belegbar US-Recht oder Völkerrecht gebrochen hat, hätte man doch einem Prozeß gelassen entgegen sehen können.
Man hat mit den Nürnberger Prozessen eine Chance genutzt, begangenem Unrecht nicht mit Rache und Aggression zu begegnen sondern durch Rechtsstaatlichkeit den erfolgreichen Versuch gemacht, Versöhnung zwischen Völkern zu stiften.