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Alt 17.04.2011, 13:30   #18
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
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Beiträge: 8.781
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.
Das "Zumutbar" ist aber immer auch der Knackpunkt. Was ist nicht zumutbar?

Und klar entscheidet man das auch selber und der Polizist. Man selber ob man den Radweg nutzt oder nicht und der Polizist ob er dir für die Nichtbenutzung ein Knöllchen verpasst oder nicht. Oder die Behörde wenn du Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichst oder Einspruch gegen ein Bußgeld.

Die lieben Autofahr... äh Richter kommen später wenn man sich vorher nicht einig wird.
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