Zitat:
Zitat von FinP
1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden.
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Kriege ich im Falle meines Rechtes dann das Startgeld zurück, wenn mir unberechtigterweise das Rennen durch Anhalten versaut wurde ... ?
Aber nun nochmal im Ernst :
Muß ich ausgeschilderte, aber unzumutbare Radwege benutzen ?
Daß bzgl. der Zumutbarkeit erst im Nachhinein der Richter entscheidet, ist klar.
Der "gangbare Weg", vor (Nicht-)Benutzung die richterliche Entscheidung zu provozieren, ist auch klar ...
Was ist, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze, der Richter bestätigt (im Nachhinein) die Unzumutbarkeit.
Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ?
Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ?