Zitat:
Zitat von FuXX
...PS: Zahlt eigentlich seine Haftpflicht, wenn er nachweist, dass er angetrunken war? Oder fällt das dann unter Fahrlässigkeit und die Versicherungen haben nen Passus um das auszuschließen?
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Gibt ja Juristen hier im Forum, die es im Detail wissen müssten.
Meines Wissens verweigert z. B. die Kfz-Haftpflicht die Übernahme von Schäden bei Unfällen im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten (bzw. geht nur in vorleistung und fordert das gezahlte Geld später vom Schuldigen zurück), von daher vermute ich, dass es mit der Privathaftpflicht ähnlich läuft.
Wer betrunken ist, ist zwar eigentlich vermindert zurechnungsfähig, aber es wird von Versicherungen i.d.R. als grob fahrlässig eingestuft, wenn sich jemand, der mit dem Auto unterwegs ist, überhaupt betrinkt.
Versicherungen hassen ja bekanntlich den Leistungsfall!
Das Leben verpfuscht hat der Becherwerfer sicher nicht: wenn es dick kommt (was ich nicht glaube) geht er in Privatinsolvenz, trägt sechs Jahre lang einen Teil seiner Schuld ab und erhält dann eine Restschuldbefreiung.
Wenn ich richtig informiert bin, war der Becher voll, d.h. der hat , wenn er mit dem Boden voraus geworfen wird dieselbe Aufprallenergie wie ein 500g- 600g schwerer Stein; das ist schon schwere Körperverletzung, bzw. versuchte schw. K.