Zitat:
Zitat von FinP
Aber das Problem ist: Der Grenzwert bezieht sich rein auf zwei Cäsium-Isotope. Wie willst Du die von andern Strahlungsquellen unterscheiden?
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Stand das so in der Verordnung drin ?
So genau habe ich sie nicht studiert ...
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Wie ich auch gesagt habe.
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Klar ... die Frage ist eben, ob bei offiziellen Messungen etwas anderes als die bloße Aktivität gemessen wird.
Das weiß ich allerdings auch nicht, nach obiger Deutung der Verordnung scheint allerdings irgendwie zwischen Cäsium und Plutonium unterschieden werden zu müssen ...
Zitat:
Da habe ich keine Ahnung von.
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Naja, es liegt aber auf der Hand.
Es müßte gegebenenfalls - unabhängig von oder zusätzlich zu der Aktivität - ein "Gehalt an Langzeitstrahlern" festgestellt werden.
Gesundheitlich ist es dabei wiederum relevant, ob diese sich nach Einnahme im Körper ansammeln oder schnell wieder ausgeschieden werden.