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Zitat von maifelder
Wie ist das denn standesrechtlich, Hafu; bekommt man für sowas jetzt die Approbation entzogen?
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Im Prinzip hast du Recht: Die Approbation bekommt entzogen, wer sich "unwürdig erweist, die Tätigkeit als Arzt auszuüben".
Es hat in der Vergangenheit schon Fälle gegeben, in denen Ärzte, die drogensüchtig waren und sich selbst mit Betäubungsmittel versorgt haben, die Approbation entzogen bekommen haben.
Desweiteren gibt es Fälle, in denen fortgesetzte Steuerhinterziehung oder Missbrauch der ärztlichen Sonderrolle in Form von sexuellem Missbrauch von Patienten zu einem Entzug der Approbation geführt haben.
Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass eine Arzneimittelmissbrauch aus niederem Beweggrund (nämlich um sich selbst einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber sportlichen Konkurrenten zu verschaffen) ebenfalls ein Tatbestand ist, aus dem sich ableiten lässt, dass der Betreffende unwürdig ist, die ärztliche Heilkunde auszuüben. Zumal das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (Eigenverbrauch ist in diesem Fall nicht anders zu bewerten, wie die Weitergabe von Dopingmitteln bzw. Verabreichung an Dritte) ja laut Arzneimittelgesetz auch ein strafbewehrtes Vergehen, also einen Gesetzesverstoß darstellt.
In der Praxis wird aber, wenn man die Rechtspraxis bei ähnliche Vergehen in der Vergangenheit betrachtet, wohl nichts passieren. Zumindest ist mir persönlich kein Fall bekannt, aufgrund dem es in Deutschland auf der
Basis des Arzneimittelgesetzes (§6a) im Zusammenhang mit Doping zu einer Verurteilung gekommen ist und ebenso auch kein Fall, in dem es nach Doping durch Ärzte es zu einer Entzug der Approbation gekommen ist.
Selbst im bekannten Fall des jahrelangen systematischen Dopings durch Lothar Heinrich und Jörg Schmid in der Freiburger Uniklinik, in dem viele namhafte Kollegen einen Entzug der Approbation gefordert haben, durften die betroffenen Ärzte trotz eindeutiger Beweislage und jahrelang zurück zu verfolgenden Verstößen, letzten Endes weiter als Ärzte praktizieren.