Zitat:
Zitat von Hafu
Völlig ausschließen kann man eine falsche Verurteilung auch bei den direkten Nachweisverfahren nicht. Auch da lässt sich immer eine Situation konstruieren, derzufolge der Athlet, bei dem eine Substanz gefunden worden ist, unschuldig ist (kontaminiertes Fleisch, Haschkekse von der Schwiegermutter, von der Stasi in die Zahnpasta gemischtes Nandrolon, im Wettkampf vom Veranstalter angereichte offene mit Dopingsubstanzen versetzte Getränke usw.).
Wenn man bei Dopingverdacht nur Verurteilungen mit hundertprozentiger Sicherheit akzeptieren will, dann kann man den ganzen Antidopingkampf auch gleich ganz bleiben lassen.
Schon jetzt sind dopende Athleten deutlich im Vorteil gegenüber den Verbänden, die sich um einen sauberen Sport bemühen.
Um den Fall Pechstein selbst hundertprozentig zuverlässig zu beurteilen fehlt mir ehrlich gesagt die entsprechende Expertise, obwohl ich mich diesbezüglich trotzdem für deutlich qualifizierter halte, als die meisten Journalisten, die es sich zutrauen meinungsbildend klar in die eine oder andere Richtung Stellung zu beziehen.
Ich vertraue da eher auf unabhängige Experten, insbesondere solche aus dem nicht deutschsprachigem Raum: welches Interesse sollte z. B. Bengt Saltin, ein international hoch angesehener Physiologe und federführender Berater der WADA haben, ein deutsche Eisschnelläuferin in die Pfanne zu hauen?
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@Arne / @Hafu:
Wer böse denkt, muss annehmen, sie dopt weiter. Eigentlich hätte ihr nun verdächtigtes Blutbild eine Schutzsperre (!) nach sich ziehen müssen...
Der Wunsch nach "Ausnahmeregelung" muss ihr gleichwohl aber verwehrt bleiben, der Logik der Ankläger folgend. Ein solcher "Persilschein" hätte alles noch absurder erscheinen lassen.
Noch eine "Delikatesse": Die bei Pechstein im Februar 2009 genommene Probe wurde seinerzeit gar nicht auf EPO kontrolliert (...), der zuständige Verband hatte sich das Geld hierfür gespart (...kommt mir bekannt vor, auch aus unseren Bereichen...).
Zudem haben neue Nachforschungen ergeben, dass die A-Probe vernichtet wurde, weil der zuständige Verband es "versäumt" hat, einen Antrag auf weitere Aufbewahrung zu stellen!
Ergänzend noch zu erwähnen,....die B-Probe ist ganz verschwunden!
PS:

Demnächst kommt auch wieder der Osterhase vorbei, natürlich in Begleitung vom Weihnachtsmann ...
