Soweit ich weiß arbeitet er für die EU. Keine Ahnung, ob da deutsches Recht gilt, auch wenn man in D arbeitet, anscheinend nicht.
Hier geht's aber um Profis und die arbeiten nicht für die EU. Die Bemerkung hilft also nicht weiter. Und es stimmt natürlich schon, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit auf der Ebene der Berufsausübung mindestens einer gesetzlichen Gundlage bedarf. Eine abweichende Regelung bei der EU ist allenfalls ne Ausnahme vom Grundsatz. Soweit Grundrechte betroffen sind, was hier mindestens mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fall ist, wird man wohl mindestens zu ner Güterabwägung kommen. Und da steht "Brot und Spiele" sicher nicht ganz oben, auch wenn das hier einige anders sehen.
Zur Freiwilligkeit: Wer hat eigentlich was gegen die Online-Durchsuchung? Nen PC kauft man sich doch auch freiwillig, wird auch keiner zu gezwungen.
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