Zitat:
Zitat von beckenrandschwimmer
Gibt es neben dem Grundrecht auf Datenschutz denn nicht auch ein Recht, Daten weiterzugeben, wenn man denn will?
(Sollte der Staatsanwalt den Veranstalter anklagen wenn ich mir auf einer LD in die Hosen pinkle? Damit ist doch meine Menschenwürde gefährdet...)
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Natürlich nicht ... ich berufe mich auch immer auf das Grundrecht auf Datenschutz wenn ich meiner frau nicht verraten will wo ich abends hingehe
