Zitat:
Zitat von NBer
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Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen.
Wenn der Lolli steht, dann benutzungspflichtig - egal, ob "rechtswidrig" oder nicht. Offensichtliche Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit mal aussen vor gelassen. Da deckt sich die Auslegung eines Rennradfahrers meist nicht mit der des (autofahrenden) Richters.