Zitat:
Zitat von Steffko
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO
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ja dem ist fast so, wenn du auf der Autobahn einen Unfall hast und dir wird, trotz Unschuld, nachgewiesen, dass du schneller als 130 unterwegs gewesen bist bekommste eine Teilschuld, trotz freigegebener Autobahn
ist einen Bekannten so passiert