Zitat:
Zitat von JF1000
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...
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Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO