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NEIN!
Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht.
Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.
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