Zitat:
Zitat von JF1000
Aber man kann doch nicht unterschiedlich urteilen?! Bei mir würden auch andere Maßstäbe angestzt werden und ich müsste sicher mit einer (Geld)strafe o.ä. rechnen. Oder sehe ich das falsch?
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Nein, das siehst du falsch.
Die Höchststrafe dafür ist einfach die Aberkennung des Titels. Fertig.
Das hat keine rechtliche sonstige Bewandtnis.
Die Uni gibts es, die Uni nimmt es. Der Rechtsstaat hält sich da fein raus.
Ein Student der sich das Diplom erschlichen hat, bekommt auch "nur" dieses einfach wieder aberkannt.
Und wer in eine Prüfung in einem schwerwiegenderen Fall betrügt, der wird der Uni verwiesen und kann dieses Fach dann auch an einer anderen Uni nicht mehr studieren.
Geldstrafen, Gefängnis usw. drohen da niemandem.
Was ich nicht genau weiss, ist ob er aber theoretisch mit Klagen von "geschädigten" Geschäftspartnern rechnen muss.
Ob beispielsweise eine Firma, die einen mit erschlichenem Diplom eingestellt hat, dann den Lohn zurückfordern kann, oder so.