Ich selber bin beim Urheberrecht Befürworter von Open Source Lizenzen und praktiziere das auch (Stallman, Gnu-Lizenz) bei eigenen Produkten. D.h. man kann alles übernehmen, auch verändern etc., ist aber per Lizenz verpflichtet, die jeweiligen Urheber der Werke oder einzelner Teile zu nennen. Man darf bei einer GNU-Lizenz das Gesamtwerk niemals ins persönliche Eigentum oder Firmeneigetum als alleinigem Urheber überführen (wie Guttenberg es tat :-) ). Sobald es Open Source Anteile enthält, muss das Werk / Produkt Open Source bleiben.
Konsequent wäre: Er verzichtet auf das alleinige Urheberrecht an der Arbeit sowie den Doktortitel und gibt der Diss eine Open Source Lizenz und nennt die Namen der Beteiligten (kollektives Werk). Dann wäre er für mich glaubwürdig, weil der Inhalt des Werkes, die Sache vor der Diss. / dem Titel ginge.
:-)
-qbz
Geändert von qbz (18.02.2011 um 12:34 Uhr).
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