Zitat:
Zitat von chris.fall
Ach, wir hatten schon Bundesinnenminister die straflos als "Old
Schwurhand"[1] bezeichnet werden durften (rechtskräftig wg.
Meineid verurteilt)
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Von rechtskräftig verurteilt kann man wohl kaum sprechen, da er in 2. Instanz freigesprochen wurde. Allerdings mit abenteuerlicher Begründung:
"Die zweite Instanz billigte Zimmermann wegen "Überfunktion der Schilddrüse" und "Unterzuckerung des Blutes" eine zeitweilig "verminderte geistige Leistungsfähigkeit" zu - und sprach ihn frei. In der Begründung hieß es allerdings: "Es kann keine Rede davon sein, daß die Unschuld des Angeklagten erwiesen wäre."
Seither trägt der heutige Bundesinnenminister den indianischen Kriegsnamen "Old Schwurhand"."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13530143.html