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Alt 27.11.2007, 18:09   #12
Willi
Szenekenner
 
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Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Formell ist es so, dass Spendenbescheinigungen von einem Verein nur ausgestellt werden können, wenn er die entsprechende Berechtigung dazu vom Finanzamt verliehen bekommen hat (ist nicht automatisch an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekoppelt!).

Dann ist es so, dass eine Spende nur dann bescheinigt werden kann, wenn das Geld auch geflossen ist. Sprich: Du mußt dem Verein erst hundert Euro überweisen, bevor er Dir eine Spende von 100 Euro bestätigen kann.

In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten