Zitat:
Zitat von Hugo
was könnte da schlimmstenfalls passiern wenn das jemand spitz kriegt?
okay, bei x-dream wär man wahrscheinlich unten durch, aber gäbes es evtl. ernstere folgen?
wie siehts versicherungstechnisch aus? is man als gemeldeter starter über den veranstalter versichert oder muss man ohnehin selbst für ausreichenden versicherungsschutz sorgen, und falls letzteres, kann einem die eigene versicherung n strick draus drehn dass man auf ner abgesperrten strecke war auf der man eigentlich nix verloren hatte?
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zur medizinischen Versorgung folgendes von der IM-hp:
Zitat:
Medizinische Versorgung am Wettkampftag
Ärzte sowie ausgebildetes Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes stehen am Schwimmstart (Langener Waldsee) sowie an allen Verpflegungsstellen der Radstrecke und entlang der Laufstrecke zu beiden Seiten des Mains bereit.
Nach dem Zieleinlauf werden die Athleten von Helfern des Teams Finish Area in Empfang genommen. Ein Arzt kontrolliert das Wohlbefinden aller Teilnehmer, bevor diese in den Athlete’s Garden (Paulsplatz) geleitet werden.
Die medizinischen Dienstleistungen sind im Startgeld inbegriffen und werden nicht verrechnet. Eine ausreichende Versicherungsdeckung im Falle von Erkrankung und Unfall muss vorliegen und ist mit der Anmeldung zu bestätigen, da ein Klinikaufenthalt über die individuelle Krankenversicherung abgerechnet wird.
Infusionen zur Gesundheitsvorsorge bei Dehydrierung und zur Regeneration werden empfohlen und ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Trotzdem werden von jedem AthletIn die persönlichen Daten durch die Sanitäter/Ärzte aufgenommen, egal welche Startnummer derjenige trägt. Die Kosten werden mit dem Veranstalter abgerechnet und der möchte gerne wissen wer mit was behandelt wurde. Ausserdem müssen die Daten erfasst werden, falls der Athlet plötzlich nicht mehr ansprechbar ist und ggf ins Kankenhaus eingeliefert wird.
Und weiter heißt es:
Zitat:
Wer nicht an der IRONMAN European Championship (IRONMAN Germany) teilnehmen kann, schickt bitte eine Rücktrittserklärung per Email, Fax oder Brief an Xdream Sports & Events GmbH, Bücherweg 13 a, D-63477 Maintal, E-Mail: info@ironman.de, Fax +49-(0)6181-49 46 23. Als Identitätsnachweis reicht der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug. Damit wir den Rückerstattungsbetrag überweisen können, benötigen wir die Bankverbindung, auf die der Rückerstattungsbetrag (abzüglich Stornogebühr) überwiesen werden kann. Für ausländische Teilnehmer: BIC (SWIFT) und IBAN-Nummern bei der Bankverbindung nicht vergessen.
Gutschriften oder Weitergabe von Startplätzen sind nicht möglich.
Die Stornogebühr ist wie folgt gestaffelt:
Abmeldungen bis zum 31. März: 25 % des Gesamtbetrags,
Abmeldungen vom 1. April bis 31. Mai: 50 % des Gesamtbetrags,
Abmeldungen ab 1. Juni: keine Rückerstattung.
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In den Wettkampfbedingungen steht folgendes:
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Mit seiner Anmeldung erkennt der Athlet/in die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters, der WTC (World Triathlon Corporation) und der DTU (Deutsche Triathlon Union) in ihrer jeweils gültigen Fassung und in dieser Reihenfolge an.
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In den DTU-Regeln steht folgendes:
SpO D.2
f) Ein Start ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht möglich.
g) Eine Übertragung des Startrechts (Startnummer) auf andere ist nur mit Genehmigung des Veranstalters/Ausrichters möglich. Zuwiderhandlungen können mit einer Wettkampfsperre bestraft werden. Der Teilnehmer ist zu disqualifizieren und gegen ihn ein Disziplinarverfahren gemäß der Disziplinarordnung der DTU einzuleiten.
h) Bei einem Start unter falschem Namen, falscher Altersangabe und/oder Fälschung eidesstattlicher Erklärungen und/oder wenn der Athlet falsche Angaben macht, wird er disqualifiziert.
Zum Verständnis: es ist ein elementares Recht des Veranstalters Teilnehmer an seinem Wettkampf zu akzeptieren oder abzulehnen. Dieses Recht leitet sich ab aus der VSO Veranstalterordnung § 5.2 2. Annahme und Zurückweisung von Meldungen