Zitat:
Zitat von Hafu
wobei sich allein dadurch der Autofahrer schon ins Unrecht setzt. Laut Straßenverkehrsordnung darf die Hupe
|
auch zum Zeichen eines Überholwunsches genutzt werden
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden " §5 StVO