Zitat:
Zitat von fuxdeluxe
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.
|
Jetzt war ich zu schnell:
Vom Wortlaut hast Du recht. Einen vorhandenen Radweg musst Du in der Regel nicht benutzen. Das war schon immer so (zumindest seit der letzten Novelle).
Erst wenn dieser durch die bekannten Zeichen benutzungspflichtig wird, musst Du diesen benutzen.