...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...
http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.
Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann.
Muss jetzt wohl auch auf den Cochemer aufpassen, Berrenrath liegt ja bei mir um die Ecke.
Einfach unfassbar, so einen verstrahlten hatte ich Gott sei Dank noch nicht.
Liebe Grüße aus Kölle
fuxdeluxe