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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Pfefferspray Attacke
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Alt 31.01.2011, 11:08   #55
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Zitat:
Zitat von KalleMalle Beitrag anzeigen
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram.
das ist so nicht korrekt!


Zitat:
§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

also der gesetzgeber sieht das pfefferspray als waffe und damit ist ein nciht gerechtfertigter (notwehr) einsatz gegen andere als gefährliche körperverletzung zu werten. hier wird dies gleichgesetzt mit einer messerstecherei einer vergiftung usw. also alles andere als lapidar behandelt. auch dass das strafmaß keine geldstrafe mehr vorsieht (nicht mal im minderschweren fall) unterstreicht die wichtigkeit der ahndung
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten