[quote=Meik;526381]§8 Vorfahrt: "Das gilt
nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen."/QUOTE]
Wo habe ich etwas Gegenteiliges geschrieben? Dies bedeutet aber noch lange nicht daß die StVO auf Feld- und Waldwegen nicht gilt. Hier wird nur das Vorfahrtsrecht von Feld- und Waldwegen gegenüber Straßen geregelt! Treffen 3 gleichberechtigte Wege aufeinander gilt wieder rechts vor links oder eine Regelung durch Verkehrszeichen.
Zitat:
Zitat von Meik
Nö, wir sind genau beim Thema. Ein Weg hat nämlich niemals Vorfahrt gegenüber einer Straße. Und ein Radweg nur dann wenn er als Bestandteil der Straße gilt. Damit ist es genau die Frage wann ein Radweg straßenbegleitend ist und wann nicht.
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Genau deshalb muß er dann ja eben einen blauen Lollie haben. Da er ohne diesen nicht als Bestandteil der Straße gelten kann, denn dann darf ich ja die Fahrbahn benutzen und habe sowieso Vorfahrt!