Hallo Jungs,
bitte kloppt Euch meinetwegen nicht und vertrag Euch wieder

!
Ich sehe aus den bisherigen Beiträgen, daß es wohl keine eindeutlige Rechtslage gibt, sondern alles wohl eher eine Frage der Auslegung sein kann. Der Weg ist mit dem blauen Schild ausgewiesen, wird aber natürlich von den Bauern auch als Wirtschaftsweg genutzt, genau wie die seitlich einmündenden Wege, auf die sich kaum ein Radfahrer verirren wird. Es ist "straßenbegleitend", da es die B3 entlang geht, entfernt sich aber auch mal lokal um gut 50 m oder mehr davon (wenn auch nicht an der fraglichen Einmündung). Also was denn nun?
Ich hatte damals Glück, und bin gerade so ca. 10 cm neben der vorbeibrausenden Fahrertür zum stehen gekommen, wobei ich glaube, daß er in seinem hohen SUV mich nicht mal bemerkt hat, weil er schon nach dem Verkehr auf der Bundesstraße geschaut hat. Ich werde mich weiterhin hüten, es auf die Intrpretation ankommen zu lassen. SUVs haben in solchen Fällen eben eingebaute Vorfahrt.
Übrigens zum ursprünglichen Thema teile ich voll Volkerees Meinung: es ist in den meinsten Fällen eine gefährliche und wenig hilfreiche Idee. Ich vermeide sie auch wo ich kann, da ich nicht glaube, daß ich mich immer auf das Verständnis der entgegenkommenden Autofahrer verlassen kann, schon gar nicht beim rausfahren - da erwartet mich wirklich keiner. Es ist ein Musterbeispiel von "gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht".
Einen schönen, friedlichen Abend noch
Paul