Zitat:
Zitat von Meik
Vorfahrtsregeln gelten trotzdem nur für Straßen, auf allen anderen Wegen gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Typischerer Fall sind die Wege auf größeren Parkplätzen, google da mal nach. Alle Urteile sind Einzelfallentscheidungen und i.d.R. geht es im Falle eines Unfalls immer mit Teilschuld aus weil dort die Vorfahrtsregeln keine Anwendung finden.
Das gleiche bei Radweg vs. Wirtschaftsweg, fährst du auf der anderen Seite und ein Auto/Traktor aus dem Weg kommt von links hast du nicht automatisch Vorfahrt! Die hast du nur wenn der Radweg straßenbegleitend ist, dann ist dieser nämlich Bestandteil der Straße und daher vorfahrtsberechtigt.
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Woher hast Du diese Erkenntnisse? Aus der StVO kann ich sie jedenfalls nicht ableiten.
Parkplätze mögen Sonderfälle sein, da sie oft Privatgelände sind. Für uns Radfahrer sind sie auch nicht sonderlich interessant.
Aber bei Wirtschaftswegen und Radwegen wüsste ich nicht, warum da kein Rechts-vor-Links gelten sollte.
Übrigens finde ich gerade diesen Paragrafen:
"§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt."
Wir dürfen also nur noch auf der Rolle trainieren!
