Zitat:
Zitat von Rhing
Abs. 4 seh ich jetzt nicht, allenfalls den besonderen Preisvorteil in Abs. 2, aber das Verfahren ist absolut üblich. Daher dürfte wohl kein "besonderer" Preisvorteil vorliegen. Dazu müßten wohl "Mondpreise" als UVP behauptet werden, die sich nie am Markt realisieren lassen. Das dürfte hier aber nicht reichen, meine ich.
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Ich meinte den Absatz 4 nicht die Aufzählungnr. 4 in Absatz 1.
Also §5 (4) und nicht §5 (1) Nr. 4
Formal gesehen hast Du recht, dass natürlich Nr. 2 einschlägig ist und (4) nur eine Beweislast regelt.
Wer ein Fahrrad für 5 Minuten (oder gar nicht) zu 2000 Euro anbietet, diesen Preis dann durchstreicht und 1099 dranschreibt, der macht irreführende Werbung.
Ebenso wie noam schrieb: Es gibt diese durchgestrichenen Preise tatsächlich nie und nirgendswo.